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Arbeitskraftabsicherung
 

Arbeitskraftabsicherung

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Für den größten Teil der Bevölkerung ist es wichtig, einer Arbeit nachgehen zu können, um den eigenen Lebensunterhalt dadurch bestreiten zu können. Die eigene Arbeitskraft ist damit ein sehr wertiges Gut, das es abzusichern gilt, will man nicht sozial abrutschen.
Nie waren die Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen des gesundheitsbedingten Arbeitskraftverlusts abzusichern, vielfältiger als heute. 

Viele Wege führen nach Rom und viele Produkte dienen der Absicherung deiner Arbeitskraft.
Lass uns zusammen herausfinden, welcher Weg der ist, der am besten zu dir, deiner Tätigkeit und deiner Situation passt.

 

BerufunfähigkeitsversicherungUnfall­ver­si­che­rungGrundfähigkeitsversicherung

InvaliditätsversicherungSchwe­re Krank­hei­ten


Berufs­unfähig­keitsversicherung

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Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufs­unfähig­keit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

Schadenbeispiele

Freizeitunfall

Der Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig. Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war.

Stress durch Arbeit

Als Abteilungsleiterin der Buchhaltung stand Frau B. oft unter starkem Termindruck. Der Stress löste bei ihr eine schwere Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Frau B. nicht mehr arbeiten und auch in Zukunft wird sie ihren Beruf wohl nicht mehr ausüben können. Glücklicherweise erhält sie aus ihrer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten und hat noch genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, die ihre gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht vollständig übernommen hat.

Der größte Vermögenswert wird zu oft vernachlässigt

Ein 35-jähriger Mann, mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 € und 13 Monatsgehältern, verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2 % p. a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. € !



 

 

BU Schüler

 

 


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufs­unfähig­keit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufs­unfähig­keitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß.
Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der
Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder
Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.
Auch für Menschen deren Geburts­datum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.

Was ist versichert? 

Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig
ist, d. h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

Wann liegt eine Berufs­unfähig­keit vor?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufs­unfähig­keit: „Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und
Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z. B. Risiko­lebens­ver­si­che­rung oder Pflegezusatzversicherung).

Welche Ereignisse sind u.a. nicht mitversichert?

• Liegt die Berufs­unfähig­keit unter 50 %, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
• Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z. B. Piloten oder Sprengmeister.
• Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• Bei Vorsatz wird nicht geleistet z. B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufs­unfähig­keitsrente zu erhalten.
• Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d. h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz.

Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.

 


Unfall­ver­si­che­rung

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Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Schadenbeispiele

Sturz von einer Leiter

Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfall­ver­si­che­rung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.

Fahrradunfall

Ein Kind bekam zum 5. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung.
Die private Unfall­ver­si­che­rung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.

Verschüttet

Frau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin.
Keine Abfahrt war ihr zu anspruchsvoll. Plötzlich störte ein lautes Grollen die Ruhe der Berge – eine Lawine. Sie konnte sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurde von den Schneemassen verschüttet. Als die Suchtrupps die verunglückte Skifahrerin fanden, kam leider jede Hilfe zu spät. Durch die private Unfall­ver­si­che­rung waren zumindest die Kosten für die Beerdigung abgedeckt.

Autounfall

Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000,-- Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen nochmals 35.000,-- Euro eingeplant werden. Da die Familie keine Unfall­ver­si­che­rung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Die Unfall­ver­si­che­rung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.

Was ist versichert? 

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfall­ver­si­che­rung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Welche Leistungen übernimmt die Versicherung?

Invaliditätsleistung
Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwe­re der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).

Todesfalleistung
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.

Verschiedene Tagegelder:
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt:
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden).
Unfall-Krankentagegeld
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.

Wie verhält es sich im Schadensfall mit der Progression und der Höhe der Entschädigungszahlung?

Zum Ende dieser Broschüre möchten wir gerne noch gesondert auf einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbedarf verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfall­ver­si­che­rungsvertrag erhält.

Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:
• von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
• der Höhe des Invaliditätsgrads
• der vereinbarten Progression.

Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.

Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechnung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):

Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt – Auszahlung: 50.000 Euro 300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro 500 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro

Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.

 

 

 


Grundfähigkeitsabsicherung

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Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man viele Wege einschlagen. Die Grundfähigkeitsabsicherung bietet einen einfach nachvollziehbaren Schutz, wenn dein Körper zu bestimmten Dingen nicht mehr in der Lage ist. Beispielsweise nicht mehr laufen oder nicht mehr sprechen zu können – egal ob durch Unfall oder Krankheit – dürfte sicher für jeden vorstellbar sein – inkl. der Konsequenzen für den eigenen Alltag.

Schadenbeispiele

Sturz von der Leiter 

Ein Mann reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark.
Seitdem ist er vom Becken abwärts gelähmt. Nicht mehr laufen zu können zählt zu den abgesicherten Grundfähigkeiten seines Vertrags. Bis zum vereinbarten Vertragsende erhält er nun eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro, von der er größtenteils lebt.

Mutprobe mit bösem Ausgang

Ein Kind besucht Freunde und spielt mit diesen im Garten. Da kommen sie auf die Idee, als Mutprobe von einem Baum in den naheliegenden Pool zu springen. Das Kind schlägt bei seinem Versuch so unglücklich mit dem Kopf am Beckenrand auf, dass es bewusstlos im Pool treibt. Erst nach Minuten können die Gastgebereltern es aus dem Schwimmbecken bergen. Da hat der Sauerstoffmangel aber bereits eine stärkere Hirnschädigung verursacht. Das Kind leidet dauerhaft unter Problemen bei der Orientierung, hat Gedächtnisschwächen und kann sich nicht mehr verständlich artikulieren. Die Kosten für die nötige Betreuung können aus der mtl. Rente der Grundfähigkeitsversicherung beglichen werden.

Diabetesfolge

Als Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine Grundfähigkeitsversicherung hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen.

Folgen körperlicher Arbeit

Ein Fliesenleger arbeitet seit seinem 16. Lebensjahr. Nach 35 Jahren im Beruf hat sein Körper unter den berufsspezifischen Arbeitsumständen arg gelitten. Knie und Rücken schmerzen, so dass Arbeiten zur Qual wird und auch die Hände sind durch starke Athrose nur noch bedingt einsatzfähig. Seine Grundfähigkeitsversicherung erkennt wegen der Fähigkeiten Stehen, Treppen steigen, Heben und Tragen seinen Leistungsanspruch an und erstattet in der Folge die vereinbarte monatliche Rente.

Multiple Sklerose

Bereits während der Ausbildung wird bei einer jungen Frau Multiple Sklerose diagnostiziert. Damit sind alle Türen für eine umfangreiche Arbeitskraftabsicherung verschlossen. Ihre Eltern hatten glücklicherweise bereits zu ihrem Schuleintritt eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese leistet dann auch die vereinbarte Monatsrente, als der jungen Frau mit 26
Jahren durch einen weiteren Krankheitsschub die versicherten Fähigkeiten Autofahrenkönnen, Gehen, Treppensteigen und Stehen abhanden kommen.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist verschiedenen Per­sonen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen. Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die „den Königsweg BU“ nicht möglich machen. Speziell für körperlich tätige Per­sonen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht ver­sichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl.

Was ist versichert? 

Die finanziellen Folgen, die durch den Verlust von Grundfähigkeiten zu erwarten sind, – egal ob Einkommensverlust, Kosten für Betreuung,
Haushaltshilfen etc. Je nach Tarif steht ein fest definierter Katalog von abgesicherten Grundfähigkeiten fest. Je nach Tarif genügt eine oder die Kombination aus mehreren dieser Fähigkeiten, um den Leistungsfall auszulösen.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.

Wo gilt die Versicherung?

Die Grundfähigkeitsabsicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.

Wie lässt sich die Rentenhöhe ermitteln?

Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die
wirtschaftlichen Folgen eines Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“ werden können.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Diese Schadenereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt:
• Berufs­unfähig­keit
• Erwerbsunfähigkeit


Funktionelle Invaliditätsabsicherung

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Hinter dem sperrigen Begriff „Funktionelle Invaliditätsabsicherung“ versteckt sich die „eierlegende Wollmilchsau“ unter den Versicherungstarifen. Gleich dem tapferen Schneiderlein,
schlägt sie gleich mehrere Fliegen bzw. Absicherungsbedürfnisse mit einer Klappe. Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie mit einem Hausmeister: Der kann auch vieles relativ gut – der Profi-Handwerker löst seinen Bereich allerdings immer besser. Dennoch kann diese Form der Absicherung eine interessante Ergänzung zur Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) oder
auch zur Unfall­ver­si­che­rung mit Kapitalzahlung sein. 

Schadenbeispiele

Sturz von der Leiter 

Ein Mann reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark.
Seitdem ist er vom Becken abwärts gelähmt. Nicht mehr laufen zu können zählt zu den abgesicherten Grundfähigkeiten seines Vertrags. Bis zum vereinbarten Vertragsende erhält er nun eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro, von der er größtenteils lebt.

Übles Geburtstags"geschenk"

Ein Kind tobt an der Feier anlässlich seines 10. Geburtstags mit seinen Gästen im Garten. Offenbar wird die Anstrengung zu viel und es fällt ohnmächtig um. Im Krankenhaus stellt man eine Schädigung des Herzens fest. Diese zog sich das Kind möglicherweise bei einer schwereren Erkältung zu. Die Schädigung
lässt übermäßige Anstrengung dauerhaft nicht zu, was das Kind erheblich einschränkt. Aus dem Berufswunsch, Panzerfahrer bei der Bundeswehr zu werden, wird so wohl nichts. Die FI, die von den Eltern abgeschlossen wurde, leistet lebenslang die vereinbarte Rente – auch Organschäden fallen unter den Schutz der FI. Das gleicht zumindest den Einkommensunterschied zu einem „normalen“ Beruf etwas aus.

Diabetesfolge

Als Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine Grundfähigkeitsversicherung hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.

Was ist versichert? 

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, Verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente. Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum oder auch lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.

Wo gilt die Versicherung?

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.

Wie lässt sich die Rentenhöhe ermitteln?

Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die
wirtschaftlichen Folgen eines Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“ werden können.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt:
• Berufs­unfähig­keit
• Erwerbsunfähigkeit
• Arbeitsunfähigkeit aufgrund vorübergehender, einfacher Erkrankung (z. B. grippaler Infekt)
• Unfälle aufgrund Geistes- und Bewusstseinsstörungen (auch z. B. Trunkenheit)
• Unfälle beim Ausüben einer Straftat
• Krieg
• Radioaktivität

Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren Schadenursachen Abweichungen geben. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe oder Per­sonen mit bestimmten Krank­hei­ten nicht versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen können weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen.


Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung

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Die Schwe­re-Krank­hei­ten-Vorsorge hebt sich hier von den anderen Vorsorgemöglichkeiten etwas ab. Anstatt einer Rente erhalten Kunden im Schadenfall eine einmalige Kapitalleistung.

Um eine Leistung aus der Schwe­re-Krank­hei­ten-Vorsorge zu erhalten, muss in der Regel ein bestimmter, vordefinierter Schwe­regrad einer Erkrankung vorliegen.

Ganz wichtig: Die Voraussetzungen differieren hier von Gesellschaft zu Gesellschaft. Es ist nicht zwingend die Krankheit Krebs, sondern unter Umständen ein bestimmter Schwe­regrad der Erkrankung maßgeblich oder aber die entsprechende Diagnose genügt bereits. Daher ist es ratsam sich zusammen mit seinem Hausarzt die Leistungsauslöser für die wichtigsten Krank­hei­ten, wie Krebs, anzuschauen und eine ärztliche Meinung dazu einzuholen.



 

 

Ursachen für eine Berufs­unfähig­keit

 

 


Wissenswertes

Für wen ist eine Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung sinnvoll?

Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall gelten heute fast als „Volkskrankheiten“. Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts fast eine Million Menschen an einer sogenannten schweren Krankheit.
Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr gut, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter? Kannst du es dir beispielsweise leisten, beruflich kürzer zu treten? Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden? Z. B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder den Umbau von Haus, Wohnung oder Auto. Ratsam ist die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung für jeden, der finanziell auf seine Arbeitskraft angewiesen ist.
Auch Unternehmen haben hierdurch die Möglichkeit, wichtige Mitarbeiter und Führungskräfte (sog. Key- oder Schlüsselpersonen) abzusichern und somit die finanzielle Handlungsfähigkeit bei Ausfall dieser Per­sonen sicherzustellen.

Was ist eine Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung?

Durch eine Absicherung gegen schwere Krank­hei­ten schützt du dich und deine Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn du krankheitsbedingt längerfristig ausfällst.
Egal ob du arbeiten gehen kannst oder nicht, deinen finanziellen Verpflichtungen musst du  nachkommen. Dank einer Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung erhälst du bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung.
So schaffst du dir im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, um dich auf das Wesentliche konzentrieren zu können: Deine Genesung!

Wo liegen die Unterschiede zur Berufunfähigkeitsversicherung?

Berufs­unfähig­keitsversicherung und Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung sind zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft,
die sich sehr gut ergänzen.
Von deiner Berufs­unfähig­keitsversicherung erhälst du monatlich eine Rente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deiner bisherigen Tätigkeit für längere Zeit – oder auf Dauer – nicht mehr nachgehen kannst. Die Rente wird solange gezahlt, wie Berufs­unfähig­keit vorliegt.
Über die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung erhälst du eine Geldleistung in Form einer Einmalzahlung, wenn eine der versicherten
Erkrankungen diagnostiziert wurde.
Während die Berufs­unfähig­keitsversicherung auch Bereiche abdeckt, die über die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung in der Regel nicht
absicherbar sind (z. B. Depressionen, Erwerbsunfähigkeit), stellt die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung bei einer schweren Erkrankung Kapital zur Verfügung, egal ob du durch die Krankheit berufsunfähig wirst oder nicht.Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten (wie z. B. Arzt, Apotheker) oder bei Bürotätigkeiten (wie z.  B. Sachbearbeiter, Steuerberater, Informatiker) ist, verglichen mit körperlich tätigen Berufen (wie z. B. Möbelpacker, Fliesenleger, Gerüstbauer), geringer.
Aber die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt im Allgemeinen nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig oder zumindest teilweise heilbar. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufs­unfähig­keitsversicherung oft nur vorübergehend gezahlt wird. Sobald der Betroffene seinen alten Beruf wieder ausüben kann, wird die Leistung eingestellt. Aus einer
Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall eine Einmalzahlung. Dieses finanzielle Polster ermöglicht es, beruflich etwas kürzer zu treten.
Für Per­sonen, für die der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung jedoch nicht oder nur mit Ausschluss möglich ist (z. B. bei
Vorerkrankungen), kann die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung eine Alternative zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sein.
Im Idealfall ergänzen sich beide Absicherungsmöglichkeiten.

Welche Krankheitsbilder sind versichert?

• Herzinfarkt
• Schlaganfall
• Krebs
• Bypass-Operation
• Transplantation von Hauptorganen
• Nierenversagen
• Fortgeschrittene Lebererkrankung
• Fortgeschrittene Lungenerkrankung
• Knochenmarkstransplantation
• Erkrankungen des zentralen Nervensystems
• Querschnittslähmung
• Funktionsverlust von Gliedmaßen
• Multiple Sklerose
• Abhängigkeit von einer dritten Person
• Schwe­re Verbrennungen
• Taubheit
• Blindheit
• Sprachverlust
• Schwe­rer Unfall u. v. m.
Je nach Anbieter können die versicherten Krank­hei­ten variieren.

Wie wird die Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung steuerlich behandelt?

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ab von Alter, Ge­schlecht, Versicherungssumme, Laufzeit und Vorerkrankungen.
Eine Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht schon ausgeschöpft sind. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist für Privatpersonen in der Regel steuerfrei.



 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

 

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Falls du nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall wirst und auf fremde Hilfe angewiesen bist, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn deine Rücklagen nicht ausreichen, müssen deine Kinder unter Umständen „einspringen“.

Ergänzend zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte auch an eine private Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufs­unfähig­keitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufs­unfähig­keitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufs­unfähig­keitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht. Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer privaten Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufs­unfähig­keit mit zu vereinbaren. Im Falle einer versicherten Berufs­unfähig­keit würde dein Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für dich übernehmen, bis sich deine gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Versicherungskunden zu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufs­unfähig­keit vorliegt oder nicht, solltest du dich auch für diesen seltenen Fall wappnen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung
stärkt dir den Rücken, wenn du dich gezwungen siehst, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen. Alle Kosten für deinen Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen.

 


Zusammenfassung


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen...mehr ]


Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur "klassischen" Berufsunfähigkeitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert. Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfä...mehr ]


Schwe­re Krank­hei­ten

Schwere Krankheiten

Dread-Disease: Finanzieller Schutz bei schweren Krank­hei­ten: Eine ernste Krankheit kann Ihre finanzielle Zukunftsplanung über den Haufen werfen. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Krankheit sofort die volle Versicherungssumme. Sie bestimmen selbst, welche Gesundheitsrisiken Sie in Ihrem Dread-Disease-Vertrag ver­sichern wollen. Sparangebote und PremiumtarifeSpartarife zahlen nur b...mehr ]


Unfall­ver­si­che­rung

Unfallversicherung

Für Nichtberufstätige besonders wichtig: Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfall­ver­si­che­rung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesu...mehr ]


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Kundenmagazin Mai 2024

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Ihr persönlicher Schutzengel im Alltag

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Unfallschutz für die ganze Familie

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