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Transport
 

Transportversicherung

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Die Transportversicherung gewährleistet den Schutz von Gütern oder Fracht während ihres Transports. Diese Versicherung erstreckt sich über verschiedene Arten des Transports, sei es auf der Straße, zur See, auf der Schiene oder in der Luft. Sie deckt diverse Risiken, die während des Transports auftreten können, ab. Dazu gehören mögliche Schäden an den beförderten Waren, verursacht durch Unfälle, Diebstähle, Feuer, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehene Ereignisse. Absender und Empfänger profitieren gleichermaßen, da sie vor den finanziellen Verlusten geschützt sind, die durch Schäden oder Verlust der Fracht verursacht werden können.




Warentransportversicherung

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Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren. Bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.

Schadenbeispiele

Beschädigung

Eine Druckerei hatte eine Druckmaschine im Wert von fast einer halben Million Euro bestellt. Sie bezog die Anlage „ab Werk“ und übernahm den Transport vom Hersteller zur Druckerei selbst. Am Ziel angekommen, rutschte die Maschine beim Entladen vom Gabelstapler und fiel in die Hofeinfahrt. Die Reparatur durch den Hersteller sowie zusätzliche Gutachter- und erneute Frachtkosten waren durch den Versicherer abgedeckt.

LKW

Ein Lkw, der medizinische Geräte geladen hatte, geriet auf der Autobahn in dichtem Nebel in einen Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn und die Autobahn war für mehrere Stunden gesperrt. Die Polizei ermittelte, dass der Lkw-Fahrer für die Sichtverhältnisse viel zu schnell unterwegs gewesen war und deshalb nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Die hochempfindlichen medizinischen Geräte mussten als Totalschaden abgeschrieben werden. Der Versicherer übernahm die Regulierung des Schadens.

Falschauslieferung

Eine Lieferung Büromöbel, die von Köln nach Bonn verschickt werden sollten, wurde wegen einer falschen Adressangabe durch den Spediteur nach Hamburg geliefert und dort fälschlicherweise auch noch angenommen. Da dort niemand wusste, was damit zu tun ist, wurden sie erst einmal in einem Lager deponiert. Auf Nachforschungen des Spediteurs hin tauchten die Möbel zwar wieder auf, waren aber durch die falsche Lagerung stark beschädigt worden. Der entstandene Schaden war durch die Transportversicherung abgedeckt.

Diebstahl

Ein Schuhgeschäft in Deutschland sollte eine Lkw-Lieferung Schuhe aus Italien erhalten. Der Inhaber des Schuhgeschäfts hatte die Ware ab Werk gekauft und auch die Gefahrtragung während des Transports übernommen. Der Lkw wurde an einer Raststätte in Österreich gestohlen und war komplett leergeräumt, als man ihn in einem Waldstück nahe Innsbruck wiederfand. Da die Ware nicht versichert war, blieb der Inhaber des Schuhgeschäfts auf dem gesamten Schaden sitzen und geriet dadurch in ernste finanzielle Schwierigkeiten.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.

Was ist versichert?

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.

Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? 

Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Per­sonen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
• Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
• Vorsatz

Wo gilt die Versicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:
• der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
• die Versicherungskosten
• die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer erstattet:
• den vollen Warenwert
• die Beiträge zur Havarie-Grosse
• die Schadenminderungs- und Feststellungskosten, sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen

 

 


Verkehrshaftungsversicherung

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Als Frachtführer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren unversehrte Beschaffenheit. Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Verkehrshaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Ihr Gewerbe. Die gesetzliche Grundlage sieht Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor – Deine Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.

Schadenbeispiele

Beschädigungen

Durch einen Kurzschluss am Kühlkompressor fängt Ihr Kühlauflieger Feuer. Ein Teil der Ladung wird durch das Feuer beschädigt. Durch das besonnene Handeln Ihres Mitarbeiters kann dieser den direkten Schaden durch die Flammen geringhalten, aber die Kühlkette wird unterbrochen. Die Ladung muss daraufhin vernichtet werden. Ihre Verkehrshaftungsversicherung kommt für den Schaden auf.

Diebstahl

Für eine kurze Pause halten Sie an einem Autohof. Ihr Fahrzeug ist ordentlich verschlossen. In der kurzen Zeit, in der das Fahrzeug unbeaufsichtigt ist, wird es aufgebrochen und samt der Ladung gestohlen. Der verständigten Polizei gelingt es nicht, den Wagen aufzufinden. Während Ihre Vollkaskoversicherung für den Transporter aufkommt, erstattet Ihre Verkehrshaftungsversicherung die durch den Diebstahl abhanden gekommene Fracht.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die unberechtigten Ansprüche ab - notfalls auch gerichtlich.

Was ist versichert?

Versichert ist Ihre Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung.

Der Versicherer stellt Sie als Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverei von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar) sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da Ihre Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.

Haftungsgrundlage

Als Frachtführer haften Sie bei innerdeutschen Transporten zum einen aus der gesetzlichen Grundlage des HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten (etwa 10 Euro) pro Kilogramm Fracht, zum anderen kann die Haftung durch Individualabrede oder AGB erweitert, aber auch beschränkt werden. Der sogenannte Haftungskorridor liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und 40 Sonderziehungsrechten. Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Straße sind die Haftungsnormen des CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) die Grundlage der Haftung.

Ausschluss der Haftung

Ihre Haftung als Frachtführer ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
• Unabwendbarkeit des Schadeneintritts
• Ungenügende Kennzeichnung des Gutes
• Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender
• Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

Haftungsdurchbrechung

Ist der Schadenfall auf eine Handlung oder das Unterlassen von Ihnen zurückzuführen, kann Ihnen also Vorsatz oder ein qualifiziertes Verschulden nachgewiesen werden, kommt es zu einer sogenannten Haftungsdurchbrechung und die Verkehrshaftungsversicherung ist von der Leistung frei (gem. § 435 HGB).

Haftungsdurchbrechung meint, dass die gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Haftungsgrenzen wegfallen und der Frachtführer bis zum vollen Wert der Ladung haftet.
Ein qualifiziertes Verschulden liegt dann vor, wenn Sie bewusst leichtfertig in Kauf genommen haben, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintritt.

Was ist zur Erstellung eines Angebotes nötig?

Zur Erstellung eines Angebots sind verschiedene Informationen nötig:
• Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtklasse (z. B. 7,5 t)
• Art der Güter, die mit jedem Fahrzeug transportiert werden (z. B. Elektronik, Schüttgut etc.)
• Haftungskorridor (z. B. 8,33 SZR)
• Einsatzgebiet (z. B. Deutschland und Benelux-Staaten)
• Lagerungshaltungsrisiko
• Zusatzdeckung für fremde Wechselbrücken, Container oder ähnliches

Wo gilt die Versicherung?

Grundsätzlich gilt Versicherungsschutz innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz. Eine Einschränkung z. B. nur auf Deutschland ist oft möglich, ebenso eine Erweiterung auf weitere Staaten außerhalb des EWR.

 


Werkverkehrsversicherung

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Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?

Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.

Schadenbeispiele

Brand

Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah stattfindende Messen an. Den Transport zum Auftraggeber übernahm sie selbst. Auf dem Weg zum Kunden fängt der Wagen wegen  einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet. Der Wert der unbrauchbaren Ware über die Werkverkehrsversicherung.

Unfall

Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)

Was ist versichert?

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch
• Transportmittelunfall
• Brand, Blitzschlag und Explosion
• Höhere Gewalt
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? 

Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
• Kernenergie
• Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
• Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.

 



 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Betriebshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflicht ist eine unverzichtbare „must have“-Versicherung auch beim Frachtführer.
Natürlich ist der Schaden an der Ladung der greifbarste Haftungsfall – allerdings sind Sie grundsätzlich auch bei Schäden haftbar, die sich auf Ihrem Betriebsgelände zutragen (z. B. Verletzung der Verkehrssicherheit durch unterlassenes Streuen), die Sie einem Besucher zufügen (z. B. Kaffee auf den Tablet-PC eines Kunden verschütten) oder die Sie beim Be- und Entladen der Fracht an dieser verursachen.

Kaskoerweiterung für Schäden durch Ladung
Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die dem Fahrzeug unerwartet von außen zugefügt werden. Abhängig davon, ob Voll- oder Teilkasko versichert ist, ist der Katalog versicherter Gefahren unterschiedlich groß. Schäden, die Ladung am Fahrzeug verursacht (z. B. beim Bremsen), sind regulär im Normalfall allerdings nicht abgesichert. Bei einigen Versicherern ist die Erweiterung um sogenannte Brems-, Betriebs- und Bruchschäden darstellbar.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung
Gerade als Branche, die zwingend von einer Fahrerlaubnis abhängig ist, müssen Sie sich rechtlich verteidigen können, wenn Ihnen Verkehrsverstöße vorgeworfen werden, die zum Entzug des Führerscheins führen können. Schadenersatzforderungen, die aus dem Ausfall Ihres Fahrzeugs entstehen, das Ihnen durch einen Dritten beschädigt wurde, können ebenso zum Streitfall werden wie Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung, ob alle Elemente der Gesamtvergütung Ihrer Fahrer abgabenpflichtig sind. Ärger mit zahlungsunwilligen Kunden können Sie grundsätzlich ohne entstehende Zusatzkosten an den Inkassoservice abgeben (ggf. zusätzliche Kosten bei Auslandsvollstreckungen etc.). Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist ein großer Gewinn für Ihr Unternehmen.

Unfall­ver­si­che­rung
Es genügt im Grunde ein Tag mit längerer Fahrstrecke und man fragt sich unweigerlich, weshalb eigentlich nicht mehr Verkehrsunfälle passieren. Immer wieder wird man mit Verhaltensauffälligkeiten anderer Verkehrsteilnehmer konfrontiert, die einen nur noch den Kopf schütteln lassen. Unglücklich, wenn man durch die Unachtsamkeit eines anderen dann geschädigt wird. Angesichts der Masse und der Geschwindigkeit eines durchschnittlichen Fahrzeugs kann man sich gut vorstellen, dass es hier bei einem Unfall schnell auch zu dauerhaften Schäden an Fahrern und Beifahrern kommen kann. Eine Unfall­ver­si­che­rung springt entsprechend des Invaliditätsgrads und im Rahmen der gewählten Absicherung für die Kosten ein, die Ihnen z. B. durch einen rollstuhlgerechten Umbau Ihres Hauses entstehen.

Berufs­unfähig­keitsversicherung
Kraftfahrer ist einer der gefährdetsten Berufe überhaupt. Neben der bereits bei der Unfall­ver­si­che­rung angesprochenen gesteigerten Unfallgefahr sind es vor allem die Bandscheiben, die irgendwann dafür sorgen, dass man keine Strecke mehr ohne Schmerzen fahren kann. Die weitere Ausübung des Berufs ist dann über kurz oder lang nicht mehr möglich. Berufs­unfähig­keit liegt dann vor. Gut, wer vorgesorgt hat. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung ersetzt mit der abgesicherten Rente das fehlende Einkommen bis zum vereinbarten Endalter. Da der Beitrag einer Versicherung immer auch die Höhe des Risikos wiederspiegelt, ist ein vollwertiger Berufs­unfähig­keitsschutz bei aller Notwendigkeit kein Schnäppchen. Ist der Beitrag nicht zu stemmen, kann mit Alternativprodukten evtl. ein bezahlbarer, wenn natürlich auch simplerer Schutz dargestellt werden. Primäre Aufmerksamkeit gebührt jedoch immer der Berufs­unfähig­keitsversicherung.

 


Zusammenfassung


Transport-Versicherung

Transport-Versicherung

Schützen Sie Ihre Waren mit einer Transport-VersicherungMit einer Transport-Versicherung schützen Sie sich als Gewerbetreibender vor Beschädigung und Verlust Ihrer Waren während der Beförderung. Wenn Ware beim Verladen vom Gabelstapler fällt, bei einem Lkw-Unfall beschädigt wird oder vom Frachthof gestohlen wird, müssen Sie mit hohem Verlust rechnen. Die Haft­pflichtversicherungen der Transporteure...mehr ]


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Frank Walloschek
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