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Tier
 

Oft genießen Tiere den Status von Familienmitgliedern. Aber auch seitens des Gesetzgebers stehen Tiere unter besonderem Schutz - Sie sind schon längst keine Sachen mehr!
Tiere verdienen eine besondere Absicherung.

TierhaftpflichtTierkrankenversicherung


Tierhalterhaftpflichtversicherung

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Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Per­sonenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen! 

Schadenbeispiele

Freilaufender Hund

Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch.
Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Pferd schlägt aus

Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei
zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch.
Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.

Flurschaden

Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt

Spaziergang

Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche
Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch.
Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt. 


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!
In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung. 

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haft­pflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind
• Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden

Speziell für die Hunde­halter­haft­pflichtversicherung:
• Welpen

Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
• Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

• Vorsatz
• Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
• Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
• Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Per­sonenschadens auftreten.
• Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampf­hunde) anfragepflichtig sind! 

Wo gilt die Versicherung?

Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten - bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit - werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haft­pflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. 


Tierkrankenversicherung

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Haustiere sind Familienmitglieder! Jeder, der ein Haustier hat, wird das bestätigen können. Und wie Familienmitglieder bringt man auch seine Tiere zum Arzt, wenn ihnen etwas fehlt. Die für die Behandlung entstehenden Kosten haben es oft in sich und sind zudem meist nicht
eingeplant. Eine Tierkrankenversicherung hilft dabei, die Tierliebe und den eigenen Geldbeutel in harmonischeren Einklang zu bringen.

Schadenbeispiele

Kreuzbandriss

Eine der häufigsten Ursachen für operative Eingriffe bei Hunden ist der Kreuzbandriss. Oft genügt bereits ausgelasseneres Toben auf nicht gar so festem Untergrund und es ist passiert. Für die OP und anschließende Behandlung müssen in der Regel Kosten
um 1.600 Euro eingeplant werden.

Spielzeug gefressen

Auch bei Katzen – egal ob Freigänger oder Stubentiger – können schnell unerwartete Behandlungskosten anfallen. Frisst die Katze
etwas Falsches (z. B. Teile eines Spielzeugs), kann dies einen Darmverschluss zur Folge haben. Für OP und Behandlung sollten mit 1.100 Euro gerechnet werden


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Eine Tierkrankenversicherung eignet sich für jeden Halter eines versicherbaren Tiers, der daran interessiert ist, die anfallenden Behandlungskosten für sein Tier planbar und zu einer überschaubaren Belastung zu machen.

Was ist versichert?

Je nach gewähltem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Tarif übernimmt eine Tierkrankenversicherung anfallende Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen (inkl. Vor- und Nachbehandlung). Die Leistung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bis zum Wievielfachen des dort gelisteten Satzes geleistet wird, variiert von Tarif zu Tarif. Einzelne Tarife sehen auch Leistungen
z. B. für Vorsorgebehandlungen (Impfungen), Kastration oder Sterilisation vor. Dies kann in Form eines Festzuschusses erfolgen. Auch
generelle Obergrenzen für die jährlich übernommenen Kosten können in manchen Tarifen vorgesehen sein. Dies trifft auch auf mögliche Selbstbeteiligungen zu.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel Eingriffe, die ästhetischen Charakter haben. Auch chemische Kastration o. ä. sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einzelne Tarife übernehmen auch für einen festen Katalog bestimmter Krank­hei­ten keine Kosten.

Wie ermittelt sich die Prämie?

Die Prämie einer Tierkrankenversicherung richtet sich in aller Regel nach der Tierart (z. B. Pferd, Hund, Katze), der Rasse, dem Alter und
nach dem gewünschten Versicherungsumfang (z. B. nur OP-Kosten). 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Tierkrankenversicherung übernimmt die versicherten Kosten und erstattet Ihnen diese nach Einreichen der Tierarztrechnung auf dein
Bankkonto.


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Frank Walloschek
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